Zwangsarbeit
1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, ausser im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen Öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Internationales Zwangsarbeiterdenkmal
Unter dem Artikel 12, Absatz 3 des Grundgesetzes habe in der Nachkriegsdemokratie 100 000 de Kinder und Jugendliche unter Strafzwang für das Nachkriegswirtschaftswunder zum Nulltarif an die Freie Wirtschaft vermietet, im Pensumakkord geschuftet. Ohne Entlohnung oder nur geringe und ohne Rentenversicherungsbeiträge.
Karl Heinz Nagel, Bildhauer, Glockenbruchweg 39a, 34134 Kassel, Tel 0561 7393902
An den Oberbürgermeister der Stadt Kassel
Bertram Hilgen
Rathaus
Kassel
11.02.2011
Sehr geehrter Herr Hilgen!
Ich habe die Absicht in Kassel wieder einmal ein Denkmal aufzustellen. Mit einem Blick in die Geschichte werde Sie feststellen, 1983 Habe ich das Antifaschistische Friedensdenkmal vor der Ingenieurschule mit Hilfe des OB Eichel etabliert: Hakenkreuz, Stacheldraht und Coladosen. Ursprünglich hatte ich schon damals Öldosen vorgesehen. Das Denkmal wurde von Neonazis zerstört und unter der Regierung der CDU klammheimlich entsorgt. Da es ein öffentliches Denkmal war, ist gegen die Einstampfung nichts einzuwenden. Das liegt ganz im kulturellen Verständnis des jeweiligen Obs.
Nunmehr plane ich ein internationales Zwangsarbeiterdenkmal. Da ich in Kassel wohne, mit Blick auf den Herkules, ist das meine exemplarische Grundlage. Niemand gedenkt der italienische Gefangnen, die in den Steinbrüchen die Steine für das Monument brachen und schleppten. Dieser Struktur ist weltweit im Bereich von kulturellen Monumenten anwendbar. Darüber hinaus ist die Zwangsarbeit Bestandteil unserer Verfassung, Artikel 12, Abs. 3 und überhaupt im europäischen Raum. Auch wenn Strafgefangene, Studenten und Beamte unter dem Aspekt des besonderen Gewaltverhältnis zur Arbeit verpflichtet werden können, auch für Hungerlöhne, dann kann das nicht heißen, dass sie für kulturelle Leistungen keinen Beitrag entrichtet haben. Ich denke dabei auch an die weltweit zunehmende Kinderarbeit, die wir ans Ohr drücken, bei unseren Telefonaten mit den Handys.
Ich denke, es ist an der Zeit, dem Rechnung zu tragen.
Meine Vorstellung geht dahin, zwischen Schloss und Herkules eine Skulptur aufzustellen, die ich grob modelliert habe. Ich reiche das auch als Beitrag zur Documenta 13 ein.
Sie wiederum Bitte ich um eine Stellungsnahme.
mit freundlichen Grüssen
Karl Heinz Nagel
al
Karl N.
13.08.2011
An den
Menschenrechtsgerichtshof Den Haag
Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Gegen:
Angela Merkel
Bundeskanzlerin der BRD
Willy Brandt Str. 1
10557 Berlin
Durch die Übernahme der Zucht und Ordnung und Zwangsarbeit der Nationalsozialisten in das Grundgesetz der BRD, Artikel 12, Absatz 3, wurden in der Nachkriegszeit Hunderttausende Jugendliche und Heranwachsende, Zuchthäusler und Gefängnisinsassen als Zwangsarbeiter an die Freie Wirtschaft vermietet, unter Androhung und Vollzug physischer und psychischer Gewalt.
In den Erziehungsheimen wurde zur Arbeit mit Stockschläge gezwungen, mit Essensentzug, verbringen in absolut dunklen Kellerräumen, bei Wasser und Brot und absoluter Isolation (Black Box) oder wochenlange Isolation in Karzern ohne Gespräche und Literatur.
Exemplarisch:
1961 wurde ich, Fünfzehnjährig, uneheliches Vertriebenenkind CSSR, gegen den Willen meiner Mutter in das Erziehungsheim Idstein Kalmenhof verbracht. Ich musste dort 10 bis 12 Stunden täglich Feldarbeit oder Arbeiten auf einem Bauerhof verrichten, für 50.-Pfennige Taschengeld die Woche. Später musste ich für einen Elektrokonzern kleine Teile verschrauben. Als ich mich willentlich weigerte, wurde ich nur mit der Unterhose bekleidet, bei Wasser und Brot mit nur einer Wolldecke in einem unbeheizten Raum (November) drei Tage und Nächte bei völliger Dunkelheit eingesperrt.
Das Brechen des eigenen Willens und diese Sanktionen zur Arbeitserzwingung waren Praxis.
Im Zuchthaus Kassel Wehlheiden wurde ich 1968, weil ich das Verpacken von asbesthaltigen Bremsbelägen für die Firma VW verweigerte mehrmals wegen Arbeitsverweigerung zu Fünf Tagen verschärftem Arrest verurteilt, also alle drei Tage nur eine warme Mahlzeit und Matratze und zwei Decken, die übrigen zwei Tage trocken Brot, dünner Kaffee, zwei Decken auf Betonpritsche.
Auf dem Hintergrund der jüngsten deutschen Geschichte führten diese Sanktionen dazu, dass ich die Phobie entwickelte, der deutsche Staat könne mich auch jederzeit für das KZ abholen.
Diese Sanktionen zur Erzwingung der Arbeitswilligkeit erfüllen den Tatbestand der Folter, sie verstoßen gravierend gegen die Menschenrechte, verhindern die Willensbildung und das Recht der freiwilligen Arbeitswahl und sie erzeugen nicht wiedergutzumachende Traumata.
Ich erstatte daher Anzeige gegen Angela Merkel wegen des Fortbestands des Artikel 12, Absatz 3 GG der Grundlage für die Unterdrückung und Folter ist.
Ehemalige Heimzöglinge und Strafgefangene die zwangsweise in Institutionen haben arbeiten müssen, möchten hier die Firmen für die sie arbeiteten melden

Die Ölfaschisten
Die Ölmultis dieser Welt räumen jeden zur Seite der Ihnen bei der Gier nach Gewinnen im Weg steht. Sie nehmen keine Rücksicht auf Mensch und Natur. Die Ölkonzerne müssen daher national verstaatlicht werden, damit sie unter Mehrheitskontrolle stehen.
Kunst gegen Multis:
Zur Documenta 13 findet die Aktion Kunst gegen Multis statt. Ein Künstler trägt seine Meinung zu den Multis offen auf dem Rücken.